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Reisebedingungen Anfrage Impressum

Reisebedingungen

§ 1 Abschluss eines Reisevertrages
§ 2 Zahlungsbedingungen
§ 3 Leistungen des Veranstalters
§ 4 Haftung
§ 5 Rücktritt
§ 6 Umbuchungen
§ 7 Bearbeitungsgebühr
§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
§ 9 Gerichtsstand
 
 
 
§ 1 Abschluss eines Reisevertrages
Der Jagdreisevertrag zwischen dem Veranstalter und dem Kunden kommt zustande entweder durch:
1. Schriftliche, mündliche oder fernmündliche Annahme eines Angebotes durch den Kunden oder
2. Den Eingang der vom Kunden unterschriebenen Anmeldung oder Auftragsbestätigung bei der Firma Glunz-Jagdreisen oder
3. Den Eingang der 1. Zahlung des Kunden für die geplante Jagdreise bei der Firma Glunz-Jagdreisen.
Bei Buchung einer Gruppenreise für mehrere Jäger haftet der Kunde durch Annahme des schriftlichen Angebotes des Veranstalters gegenüber diesem für den Schaden, der dadurch entsteht, dass ein Kunde oder mehrere Kunden die Reise nicht antreten.
 

§ 2 Zahlungsbedingungen
Alle Kosten sind an Glunz-Jagdreisen in Deutschland zahlbar. Bei einer Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % der Jagdreisekosten pro Jäger sofort zu entrichten.
Die Restzahlungssumme ist spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu entrichten. Die Endabrechnung der Jagdreisekosten erfolgt nach Abschluss der Jagdreise auf Grundlage des von dem Kunden unterzeichneten Jagdprotokolls. Reisenachzahlungen sind innerhalb von 10 Tagen an uns zahlbar. Die nicht rechtzeitige Zahlung der Restzahlungssumme gilt als Stornierung durch den Kunden, mit der Folge, dass keine Rückerstattung der Anzahlung stattfindet. Anzahlungen werden dem Kunden durch Übergabe eines Sicherungsscheines der Alianz-Versicherung verbürgt.


§ 3 Leistungen des Veranstalters
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.


§ 4 Haftung
Glunz-Jagdreisen haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des erteilten Vermittlungsauftrags. Die Haftung von
Glunz-Jagdreisen ist beschränkt auf den dreifachen Gesamtjagdreisepreis. Glunz-Jagdreisen haftet nicht für Fehler von Reise- und Jagdveranstaltern und auch nicht für Unglücksfälle, Verluste,
Verspätungen und sonstige, nicht auf ihren Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, zurückzuführende Unregelmäßigkeiten. Eine
Garantie für die Qualität des zu bejagenden Wildes und des jagdlichen Erfolges kann nicht übernommen werden, sodass insoweit Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind. Jeder Schuss erfolgt auf Risiko des reisenden Jägers. Sollte der reisende Jäger ein nicht durch den Jagdführer/Jagdleiter freigegebenes Stück Wild erlegen, hat er mit einer vielfachen Abschussgebühr und strafrechtlichen Sanktionen des Jagdlandes zu rechnen.
 

§ 5 Rücktritt
Vor Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer jederzeit von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich für die Bemessung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt, an dem die Rücktrittserklärung bei Glunz-Jagdreisen eingeht. Bis Reisebeginn können Sie sich bei Durchführung der Reise durch eine Drittperson ersetzen lassen, sofern diese den besonderen Reiseanforderungen genügt und einer Teilnahme keine gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Die dadurch entstehenden tatsächlichen Kosten gehen zu den Lasten des Kunden.
 

§ 6 Umbuchungen 
Umbuchungen hinsichtlich Reisedatum, Unterkunft, Reiseziel, Abflugort werden, soweit durchführbar, gegen eine Bearbeitungsgebühr von 60,00 € pro Person bis einschließlich 21 Tage vor Reiseantritt berücksichtigt. Danach werden Umbuchungen, sofern überhaupt möglich, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den nachstehenden Bedingungen entgegengenommen und nur bei gleichzeitiger Neuanmeldung weiter bearbeitet.
 

§ 7 Bearbeitungsgebühr
Unabhängig davon, ob eine gebuchte Jagdreise auch angetreten wird, beträgt die Bearbeitungsgebühr in jedem Fall pro Jäger 176,00 € und für Begleitpersonen 80,00 €.


§ 8 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Auch die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


§ 9 Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz in Hamm verklagen.

www.jagdreisen-glunz.deinfo@jagdreisen-glunz.de
An der Stephanuskirche 10 • 59073 Hamm • Tel.: 02381 / 9877334

 

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